Das Wahlrecht bei Vertragsabschluß bietet zwei Varianten im Falle der Invalidität:
1. Invalidität mit erhöhter Kapitalzahlung (300% Progression)
Die Kapitalzahlung richtet sich nach dem Grad der Invalidität. Bei Vollinvalidität steigt diese bis zum 3-fachen der vereinbarten Invaliditätssumme an (300% Progression). Dabei gilt folgendes:
- Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad von 25% übersteigt, zahlt der Versicherer zusätzlich 2% aus der Versicherungssumme.
- Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad von 50% übersteigt, zahlt der Versicherer zusätzlich weitere 1% aus der Versicherungssumme.
2. Invalidität mit Mehrleistung und 5‰ Rente
Bis zu einem Invaliditätsgrad von 50% erfolgt die Invaliditätsentschädigung nach dem festgestellten Invaliditätsgrad aus der vereinbarten Versicherungssumme. Darüber hinaus gilt folgendes:
- Für Invaliditätsgrade über 25% bis 50% werden je Invaliditätsgrad zusätzlich 2%- Punkte aus der vereinbarten Grundversicherungssumme geleistet. Ab einem Invaliditätsgrad von 50% und mehr wird demzufolge - unabhängig vom Invaliditätsgrad - die volle für den Invaliditätsfall vereinbarte Versicherungssumme als Kapitalentschädigung gezahlt.
- Ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 50% wird zusätzlich - unabhängig vom Lebensalter des Versicherten - eine monatliche Unfallrente in Höhe von 5‰ der zum Zeitpunkt des Unfalles für den Invaliditätsfall vereinbarten Grundversicherungssumme gezahlt.